Jedes Jahr, wenn der Frühling beginnt, beginnt auch die Saison für die Rucksacktouristen, die Fischer und die Camper. Wenn Sie sich auf den Weg zu einem Ziel aufmachen, an dem Sie diesen Beschäftigungen nachgehen wollen, haben wir einige wichtige Tipps für Sie, welche Dinge Sie auf Ihre Flugreise mitnehmen können und welche nicht. Allerdings ist dies nicht für alle Gegenstände und zum großen Teil für inneramerikanische Reisen sinnvoll bzw. ratsam.

Rucksäcke
Wenn Sie vorhaben, Ihren Rucksack mit an Bord des Flugzeugs zu nehmen oder ihn am Gate einzuchecken, sollten Sie sicherheitshalber vorher mit Ihrer Fluggesellschaft reden. Bei der Sicherheitsüberprüfung gibt es keine Vorgaben hinsichtlich der Größe Ihres Handgepäcks. Außerdem ist es ratsam, sich zu erkundigen, ob Ihre Fluggesellschaft Rucksäcke in einem Container aufbewahrt oder ob Sie ihn vielleicht in einen festen Plastiksack stecken sollen, damit sich die Gurte nicht im Transportband verfangen.

Steigeisen und Spitzhacken
Diese Gegenstände gehören nicht in die Kabine. Sie dürfen nur in dem aufgegebenen Gepäck transportiert werden.

Trekking- und Wanderstöcke

Auch diese Ausrüstungsgegenstände dürfen nicht in der Kabine transportiert werden und gehören ins aufgegebene Gepäck.

Abwehrmittel gegen Tiere
Chemische Abwehrmittel gegen Tiere bis 4 Ounces (ca. 0,118 Liter) dürfen Sie in Ihrem Koffer mitnehmen, wenn sie weniger als 2% Tränengas (CS oder CN) enthalten. Da die meisten Sprays diese Menge übersteigen, ist es besser sie erst an Ort und Stelle zu kaufen und sie nachher zurückzulassen. Vielleicht findet sich ja bei Ihrer Abreise jemand, der gerade angekommen ist und der das Zeug gerne übernimmt.

Insektenschutzmittel
Diese dürfen sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck mitgenommen werden. In letzterem Fall gelten die allgemeinen Limits für Flüssigkeiten.

Insektizide
Insektizide, auch unter den Begriffen Insektenvertilgungsmittel oder Insektenvernichtungsmittel bekannt, sind sowohl im Bordgepäck als auch im Koffer nicht erlaubt.

Campingkocher
dürfen im Bordgepäck oder im Koffer transportiert werden. Allerdings dürfen keine Brennstoffdämpfe emittiert werden. Ähnlich verhält es sich mit Propangaskochern. Die Gasflaschen können auch nicht im aufgegebenen oder im Bordgepäck mitgenommen werden. Leere Gasbehälter wiederum sind im aufgegebenen und im Bordgepäck erlaubt, solange die Security Mitarbeiter sie sehen können.

Brennstoffe, Spiritus, Brennpaste und Brenngel
dürfen nicht mitgenommen werden. Weder im aufgegebenen Gepäck, noch im Bordcase.

Signalpistolen
sind im aufgegebenen Gepäck erlaubt, diese müssen aber wie eine Schusswaffe aufbewahrt und deklariert werden. Die Signalmunition ist ein "no go".

Angelruten und –ausrüstung
sind aus Sicht der Sicherheitskontrollen als Bordgepäck erlaubt, allerdings sollte man sich bei der Fluglinie erkundigen, ob eventuell Größen- oder Gewichtsbeschränkungen überschritten werden. Angelausrüstung wie Köder, Blinker usw. ist als Bordgepäck erlaubt. Messer oder Hochseeangelhaken gehören ins aufgegebene Gepäck. Werkzeuge dürfen nicht größer als 7 inch (ca. 17,7 cm) sein.

Trockeneis
ist seitens der Security sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck erlaubt. Trockeneis (oder festes Kohlendioxid UN 1845) gilt für Luftfracht als Gefahrstoff und erfordert spezielle Handhabung. Grundsätzlich ist Trockeneis bei Reisen mit verderblichen Waren zulässig, wenn die nachfolgenden Richtlinien beachtet werden:

  • Die Genehmigung der Fluggesellschaft ist erforderlich
  • Die für den Trockeneisversand verwendeten Verpackungen müssen so beschaffen sein, dass sie den Aufbau von Druck verhindern, der zum Platzen führen könnte. Trockeneis darf keinesfalls in einen luftdichten Behälter gepackt werden, die Verpackung muss die Freisetzung von Kohlendioxid zulassen.
  • Pro Fluggast dürfen insgesamt höchstens 2,5 kg im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck zusammen mitgenommen werden.
  • Aufgegebene Gepäckstücke, die Trockeneis enthalten, müssen jeweils mit dem Zusatz „Dry Ice” und dem Gewicht des Trockeneises gekennzeichnet sein.

Harpunen
gehören nicht in der Kabine, aber man kann sie als Gepäckstück aufgeben.

Pfeile und Bögen
müssen ebenfalls als Gepäckstück eingecheckt werden. Insbesondere die Pfeilspitzen müssen sicher eingepackt werden, um Verletzungen vorzubeugen.

Beile und Messer
sind im aufgegebenen Gepäck erlaubt, nicht aber im Handgepäck.

Batterien
Batterien für Kleingeräte wie Digitalkamera, mp3-Player usw. können problemlos im Handgepäck mitgenommen werden. Ersatzbatterien sollten aber im Koffer transportiert werden.

Medikamente
Eine der häufigsten Fragen ist die nach den Medikamenten. Wir haben hier einige Tipps zusammengestellt.

Flüssigkeiten, Gels und Aerosole
Flüssigkeitsbehälter (einschließlich Gels, Aerosole, Cremes und Pasten, z.B. Sonnencreme oder Bräunungssprays) dürfen nicht größer als 100ml sein. Alle Behälter müssen in einem verschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel aufbewahrt werden, der ein Fassungsvermögen von höchstens 1 Liter hat. Der Beutel darf eine beliebige Anzahl von Behältern enthalten, muss aber vollständig verschlossen sein.

Sie können sich auf unseren Seiten Reisen mit medizinischen elektronischen Geräten (PMED), Reisen mit Medikamenten und Sicherheitskontrollen am Flughafen über weitere Einzelheiten informieren.

 
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