Das Verlobte K-1 Nichteinwanderungsvisum richtet sich an Verlobte von US-Bürgern mit ausländischer Staatsbürgerschaft. Das K-1-Visum ermöglicht es diesen Personen, innerhalb von 90 Tagen nach der Ankunft in den Vereinigten Staaten, den US-Bürger zu heiraten.

Der ausländische Staatsbürger beantragt dann beim U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS), einer dem Department of Homeland Security (DHS) unterstellten Behörde, die Anpassung des Status an den eines ständigen Einwohners (Legal Permanent Resident). Da ein Verlobten-Visum es dem Inhaber ermöglicht, in die USA einzuwandern und kurz nach der Ankunft in den Vereinigten Staaten einen US-Bürger zu heiraten, muss der bzw. die Verlobte einige der Anforderungen eines Einwanderungsvisums erfüllen. Berechtigte Kinder von K-1-Visumantragstellern erhalten K-2-Visa.

Was ist ein Verlobter/eine Verlobte?

Nach dem US-Einwanderungsgesetz ist ein ausländischer Verlobter eines US-Bürgers der Empfänger einer genehmigten "Petition für einen ausländischen Verlobten, Formular I-129F", dem ein K-1-Visum für Nichteinwanderer für die Reise in die Vereinigten Staaten ausgestellt wurde, um seinen oder ihren US-amerikanischen Verlobten zu heiraten. Sowohl der US-Bürger als auch der K-1-Visumantragsteller müssen zum Zeitpunkt der Einreichung der Petition rechtlich frei gewesen sein zu heiraten und dies auch danach geblieben sein. Die Ehe muss nach den Gesetzen des US-Bundesstaates, in dem die Ehe geschlossen wird, rechtlich möglich sein.

In der Regel muss sich der bzw. die Verlobte und der US-Bürger in den letzten zwei Jahren persönlich getroffen haben. USCIS kann eine Ausnahme von dieser Anforderung gewähren, die auf extremer Härte für den US-Bürgersponsor basiert, den Verlobten mit ausländischem Staatsbürgerschaft persönlich zu treffen, oder zum Beispiel, wenn es der Kultur des US-Bürgers oder des bzw. der Verlobten des US-Bürgers widerspricht, dass sich ein Mann und eine Frau vor der Ehe treffen.

Wichtiger Hinweis: Gleichgeschlechtliche Ehe

Gleichgeschlechtliche Ehepartner von US-Bürgern und rechtmäßigen ständigen Einwohnern (LPRs, Legal Permanent Residents) haben zusammen mit ihren minderjährigen Kindern Anspruch auf die gleichen Einwanderungsleistungen wie andersgeschlechtliche Ehepartner. Konsularbeamte in US-Botschaften und Konsulaten entscheiden über ihre Einwanderungsvisaanträge nach Erhalt einer genehmigten I-130- oder I-140-Petition von USCIS. Weitere Informationen finden Sie den FAQ's, veröffentlicht von travel.state.gov.

Der erste Schritt: Einreichung der Petition

  • Der US-Bürger, muss das Formular I-129F, Petition for Alien Fiancé(e), beim USCIS-Büro einreichen, das das Gebiet bedient, in dem er lebt. Siehe Direct Filing Addresses für das Formular I-129F, Petition for Alien Fiancé(e) für Informationen darüber, wo die Petition eingereicht werden kann. Weitere Informationen finden Sie auf der USCIS-Website unter Verlobte(e) Visa.
    Hinweis: Das Formular I-129F kann nicht bei einer US-Botschaft, einem Konsulat oder einem USCIS-Büro im Ausland eingereicht werden.
  • Nachdem der USCIS die Petition genehmigt hat, wird sie an das National Visa Center (NVC) gesendet. Der NVC gibt dem US-Bürger eine Fallnummer und sendet die Petition an die US-Botschaft oder das US-Konsulat, in dem der Verlobter bzw. die Verlobte lebt.

Der zweite Schritt: Visum beantragen

Der NVC wird den US-Bürger per Brief benachrichtigten, wenn er den Fall an die US-Botschaft oder das US-Konsulat sendet. Sobald der US-Bürger diesen Brief erhalten hat, informieren er die bzw. den Verlobte(n), die unten aufgeführten Maßnahmen zu ergreifen, um ein K-1-Visum zu beantragen und sich auf das Interview vorzubereiten.

Berechtigte Kinder von K-1-Visumantragstellern können K-2-Visa beantragen. Für jeden K-Visumantragsteller müssen separate Anträge eingereicht werden, und jeder K-Visumantragsteller muss die Visumantragsgebühr entrichten.

Ausführliche Informationen zur weiteren Vorgehensweise erhalten Sie bei den zuständigen Konsulaten und auf der Seite Nonimmigrant Visa for a Fiancé

Quelle: Offizielle Websiten United States Government

 
Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.