Um den Austausch von Personen, Wissen und Fähigkeiten auf den Gebieten Bildung, Kunst und Wissenschaft zu fördern, können ausländische Staatsbürger zur Teilnahme an Austauschprogrammen in die USA einreisen.
"J"-Besuchsprogramm
Zur Beantragung eines Visums muss eine Genehmigung bzw. Zulassung durch einen autorisierten Programmsponsor vorliegen. Der Antragsteller erhält von dem Bildungsinstitut oder dem Programmsponsor zum Nachweis der Genehmigung bzw. Zulassung die erforderliche Dokumentation, welche im Rahmen des Visumantrags eingereicht werden muss.
Teilnehmer an einem Austauschprogramm sind: Studenten aller akademischen Abschnitte; auszubildende Personen, die bei Firmen, Institutionen und Behörden ein praktisches Training absolvieren; Lehrer von Grundschulen, allgemeinen höheren Schulen und speziellen Schulen; Professoren, die an Hochschulinstitutionen unterrichten oder forschen wollen; Forscher; Personen, die auf dem Gebiet der Medizin oder einem verwandten Gebiet eine Fachausbildung absolvieren; Internationale Besucher die zu Reise-, Beobachtungs-, Konsultations-, Forschungs- oder Trainingszwecken in die Vereinigten Staaten von Amerika kommen, zur Demonstration besonderer Kenntnisse oder um an organisierten Programmen zur gegenseitigen Wissensvermittlung teilzunehmen.
Angehörige
Ehepartner bzw. ledige Kinder unter 21 Jahren, welche einen Inhaber eines J-1-Visums für die Dauer seines Aufenthalts in den Vereinigten Staaten von Amerika begleiten möchten und mit diesem zusammen einreisen oder diesem nachreisen, benötigen derivative J-2-Visa. Ehepartner bzw. Kinder, welche nicht die Absicht haben, mit dem Haupt-Visuminhaber zusammen in den Vereinigten Staaten von Amerika zu leben, sondern diesen ausschließlich im Rahmen einer Urlaubsreise besuchen möchten, erfüllen möglicherweise die Voraussetzungen für Besuchervisa (B-2).
Ehepartner bzw. Kinder eines Teilnehmer an Austauschprogrammen in den Vereinigten Staaten von Amerika dürfen nicht in den Vereinigten Staaten arbeiten, außer, Sie haben das Formular I-765, Antrag auf eine Arbeitsbewilligungskarte, eingereicht. Die Amerikanische Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsbehörde (UCSIS) muss das Formular I-765 geprüft und dem Inhaber eines J-2-Visums eine Arbeitsbewilligung erteilt haben, bevor dieser in den Vereinigten Staaten arbeiten kann. Auf der Webseite von USCIS finden Sie ein PDF-Dokument mit dem Titel "Arbeitsbewilligung (Employment Authorization)", dem nähere Informationen zu entnehmen sind.
Quelle: Offizielle Websiten United States Government