Bild: German Embassy Germany.info, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Diplomaten und andere ausländische Regierungsbeamte, die in die Vereinigten Staaten reisen, um ausschließlich offizielle Aufgaben oder Aktivitäten im Namen ihrer nationalen Regierung auszuüben, müssen vor der Einreise in die Vereinigten Staaten A-1- oder A-2-Visa erhalten. Sie können nicht mit Besuchervisa oder im Rahmen des Visa Waiver Program reisen.

Mit Ausnahme eines Staats- oder Regierungsoberhaupts - das sich unabhängig vom Zweck der Reise für ein A-Visum qualifiziert - bestimmen Ihre Position innerhalb der Regierung Ihres Landes und Ihr Reisezweck, ob Sie ein A-1- oder A-2-Visum benötigen. Unmittelbare Familienangehörige von Diplomaten und Regierungsbeamten erhalten mit wenigen Ausnahmen A-1- oder A-2-Visa. Persönliche Angestellte, Begleiter oder Hausangestellte für Diplomaten und Regierungsbeamte (mit einem gültigen A-1- oder A-2-Visum) können A-3-Visa erhalten.

Um sich für ein A-1- oder A-2-Visum zu qualifizieren, müssen Sie im Namen Ihrer nationalen Regierung in die Vereinigten Staaten reisen, um ausschließlich offizielle Aktivitäten für diese Regierung auszuüben. Die spezifischen Aufgaben oder Dienstleistungen, die ausgeführt werden, müssen staatlicher Natur oder Art sein, wie vom US-Außenministerium in Übereinstimmung mit den US-Einwanderungsgesetzen festgelegt. Regierungsbeamte, die in die Vereinigten Staaten reisen, um nichtstaatliche Funktionen kommerzieller Natur auszuüben, oder als Touristen reisen, benötigen die entsprechenden Visa und qualifizieren sich nicht für A-Visa. Die Tatsache, dass es in einer bestimmten Organisation ein staatliches Interesse oder eine Kontrolle geben kann, ist an sich nicht der entscheidende Faktor bei der Bestimmung, ob Sie sich für ein A-Visum qualifizieren.

In der Bundesrepublik Deutschland werden alle Visa für Diplomaten und Regierungsbeamte in der US-Botschaft, Clayallee 170, 14195 Berlin-Dahlem, bearbeitet. Anträge für Dienstreisen für die Vereinigten Staaten können montags bis freitags, von 8.00 bis 12.00 Uhr, außer an amerikanischen und deutschen Feiertagen, bei der Visaabteilung in Berlin abgegeben werden. Diplomaten, die z.B. Besuchervisa beantragen möchten, bekommen in der Regel einen bevorzugten Besuchstermin um 14.00 Uhr für eine persönliche Vorsprache.

  • A: Diplomaten/Regierungsbeamte
  • C: Diplomaten & Regierungsbeamte auf der Durchreise
  • G: Internationale Organisationen
  • NATO

Bitte schicken Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., um einen Termin für die Abgabe von Anträgen für Dienstreisen oder für ein diplomatisches Besuchervisum zu vereinbaren.

Hinweis

Für Dienstreisen ist keine persönliche Vorsprache notwendig. Für Antragsteller diplomatischer Besuchervisa ist jedoch eine persönliche Vorsprache bei einem Konsularbeamten mit Abgabe von biometrischen Fingerabdrücken erforderlich.

A-Visa: Diplomaten/Regierungsbeamte

Um sich für ein „A"-Visum zu qualifizieren, muss die Person im Auftrag von seiner/ihrer nationalen Regierung (Bundesregierung) für amtliche Zwecke in die Vereinigten Staaten reisen. Die Tatsache, dass die Reise im Interesse oder unter der Kontrolle der Regierung stattfindet, ist nicht der entscheidende Faktor zur Feststellung, ob sich der Antragsteller/die Antragstellerin für ein A-Visum qualifiziert. Die Dienstleistungen die zu erbringen sind, müssen eindeutig bundesstaatlichen Charakter haben. Lokale Regierungsbeamte, die ihr Bundesland, Provinz, Stadt oder lokale politische Vertretung repräsentieren, qualifizieren sich nicht für den A-Status und sollten im B-1 Status reisen. Dies ist möglich entweder visafrei unter dem Visa Waiver Program (mit einer ESTA-Genehmigung) oder mit einem B-1 (oder B-1/B-2) Visum.

Regierungsbeamte, die nicht dienstlich oder als Touristen in die Vereinigten Staaten reisen, benötigen ein „B"- Visum oder können, falls qualifiziert, visafrei unter dem Visa Waiver Program einreisen.

C-Visa: Diplomaten & Regierungsbeamte auf der Durchreise

Dieses Visum ist für Regierungsbeamte, die einen direkten Transfer durch die USA benötigen, um offizielle Regierungsangelegenheiten in einem anderen Land oder beim U.N.-Hauptquartier in New York zu erledigen.

WELCHE C-VISA KÖNNEN BEANTRAGT WERDEN?

  • C-2 ist für Beamte (oder nicht akkreditierte Medienvertreter) einer von den USA gesetzlich nicht anerkannten Regierung, die zum U.N. Hauptquartier in New York durchreisen müssen
  • C-3 ist für akkreditierten Regierungsbeamte, deren unmittelbare Familie und Bediensteten, die einen direkten Transfer durch die USA benötigen, um offizielle Regierungsangelegenheiten in einem anderen Land zu erledigen

G-Visa: Internationale Organisationen

Um sich für ein „G" Visum zu qualifizieren, muss die bestimmte Person zum dienstlichen Zweck in die Vereinigten Staaten einreisen. Mitglieder einer ständigen Vertretung einer anerkannten Regierung bei einer internationalen Organisation qualifizieren sich für ein G-1 Visum. Vertreter einer anerkannten Regierung, die in die Vereinigten Staaten vorübergehend einreisen, um an einem Treffen einer designierten internationalen Organisation teilzunehmen, qualifizieren sich für ein G-2 Visum. Vertreter von nicht anerkannten Regierungen oder Regierungen, die Nicht-Mitglied sind, qualifizieren sich für ein G-3 Visum. G-4 Visa werden für Personen ausgestellt, die in die Vereinigten Staaten reisen, um eine Stelle bei einer designierten internationalen Organisation, einschließlich der Vereinten Nationen, anzutreten.

G-1, G-2 und G-3 Visaanträge müssen zusammen mit einer Verbalnote der nationalen Regierung des Antragstellers eingereicht werden. G-4 Visaanträge müssen zusammen mit einem offiziellen Ersuchen der entsprechenden internationalen Organisation eingereicht werden.

NATO-Visa

Eine Einzelperson wird für die Beantragung eines Visums unter dem NATO-Symbol eingeordnet, falls er oder sie in die Vereinigten Staaten einreisen möchte gemäß der maßgeblichen Verordnung des „Agreement on the Status of the North Atlantic Treaty Organization, National Representatives and International Staff". Jedoch sind viele Mitarbeiter der Streitkräfte von der Pass- und Visumpflicht befreit, wenn sie entweder dem NATO Allied Headquarters in den Vereinigten Staaten angehören und dienstlich reisen oder unter einem „NATO Status of Forces Agreement" in die Vereinigten Staaten einreisen. Im letzteren Falle müssen sie den offiziellen militärischen Ausweis und den NATO-Marschbefehl mit sich führen.

Erforderliche Dokumente

Der Visaantrag muss bei der Botschaft zusammen mit einer Verbalnote und einer Kopie des Protokollausweises für Diplomaten/Beamte, die in der Bundesrepublik Deutschland akkreditiert sind, eingereicht werden. Die Verbalnote muss die Namen der Reisenden und ihre Titel oder den dienstlichen Status beinhalten. Die Verbalnote muss ebenfalls das Abreisedatum, den Zweck der Reise, das Reiseziel und die Aufenthaltsdauer beinhalten.

Ein persönliches Gespräch mit einem Konsularbeamten und biometrische Fingerabdrücke sind erforderlich für Hausangestellte für A-3, G-5 und NATO-7 Visa, sowie Lebenspartner/innen von Diplomaten/Beamten, die ein B1/B2 Visum beantragen.

Unmittelbare Familienmitglieder von Diplomaten/Beamten, NATO-Mitgliedern

sind definiert als der Ehepartner/die Ehepartnerin und unverheiratete Söhne und Töchter jeglichen Alters, die Mitglieder des Haushalts des Hauptantragstellers sind. Sie sind berechtigt, ein ableitendes Visum zu erhalten. Unverheiratete Lebenspartner, die von der entsendenden Regierung als Familienmitglied des Hauptantragstellers anerkannt werden, qualifizieren sich nicht für ein ableitendes Visa, können jedoch ein B1/B2 Visa beantragen, wenn anderweitig qualifiziert.

Hausangestellte

von Personen, die diplomatische/dienstliche/NATO-Visa besitzen, können unter bestimmten Bedingungen A-3, G-5 oder NATO-7 Visa erhalten.

Visaantrags- und Visaausstellungsgebühr Personen mit diplomatischen Pässen sind von Gebühren für alle Visakategorien befreit. Personen mit Dienstpässen müssen für Dienstvisa keine Gebühr bezahlen, aber müssen für nicht-amtliche Visa die Visaantrags- und Visaausstellungsgebühr, falls zutreffend, bezahlen.

Quelle: Offizielle Websiten United States Government

 
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