Während der Sommermonate vom 15. Mai bis einschließlich 15. September können Haustiere nicht als Gepäck aufgegeben werden. Die Aufgabe von Haustieren als Fracht ist möglich, es gelten jedoch die nachfolgenden ganzjährigen Einschränkungen.
Die Fluggesellschaften akzeptieren Tiere nicht als aufgegebenes Gepäck oder Fracht bei extremen Wetterverhältnissen wenn zu irgendeinem Zeitpunkt des Fluges die Temperatur wie folgt vorhergesagt wird:
Unter | Über |
20 Grad Fahrenheit (-6,7°C) Für Temperaturen unter 45 Grad Fahrenheit (7,2°C) wird eine Akklimatisierungsbescheinigung, die von einem Tierarzt unterzeichnet ist, benötigt. |
70 Grad Fahrenheit (21,1°C) für Mopsartige Rassen oder Rassen mit Stupsnasen oder 85 Grad Fahrenheit (29,4°C) für alle anderen Rassen |
Ausnahme: Haustiere sind erlaubt von/nach Anchorage, Alaska, wenn eine Temperatur von weniger als 20 Grad Fahrenheit (-6,7°C) vorhergesagt wird.
Eine Akklimatisierungsbescheinigung ist für Vögel nicht erforderlich. Ziervögel und tropische Vögel, die normalerweise im Haus gehalten werden, sind gefährdet, wenn die Temperatur zu irgendeinem Zeitpunkt der Reise unter 50F (10°C) sinkt. Wenn sich die Temperatur zwischen 50F (10°C) und 20F (-6,7°C) befindet, liegt das Risiko des Transports beim Spediteur.
Zusätzliche Einschränkungen für Boxer/Möpse oder Katzen mit Stupsnasen
Möpse oder Hunde und Katzen mit Stupsnasen sind keine Warmwettertiere und überleben nicht bei warmen Temperaturen. Als Vorsichtsmaßnahme werden solche Tiere nicht als aufgegebenes Gepäck oder Luftfracht akzeptiert, wenn die Temperatur zu irgend einem Zeitpunkt der Reise über 70 Grad Fahrenheit (21,1°C) steigen wird.
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