Wer kann einen Antrag stellen?

Der/die Verlobte eines US-Staatsangehörigen, der/die zur Eheschließung mit einem K1 Nichteinwanderungs-Visum in die Vereinigten Staaten einreist und dort nach der Eheschließung dauerhaft bleiben will. Um ein Visum für Verlobte beantragen zu können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein.

  • einer der Beteiligten ist US-Staatsangehöriger es gibt keine rechtlichen Gründe, die gegen die Eheschließung sprechen
  • die Eheschließung findet innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise des/der Verlobten in die Vereinigten Staaten statt.

Anmerkung: Sofern Sie nach der Eheschließung in den Vereinigten Staaten an Ihren Wohnort außerhalb der Vereinigten Staaten zurückkehren, sollten Sie ein B-2-Visum beantragen oder im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) einreisen, falls Sie hierzu berechtigt sind. Findet die Eheschließung außerhalb der Vereinigten Staaten statt, und Sie möchten nach der Eheschließung in die Vereinigten Staaten umsiedeln, benötigen Sie hierfür ein Einwanderungsvisum.

Wie stelle ich einen Antrag?

Als ersten Schritt zur Beantragung des Visums für Verlobte muss der US-Staatsangehörige unter Verwendung von Formular I-129F ein Einwanderungsgesuch für ausländische Verlobte bei dem für seinen Wohnort zuständigen Büro für Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten (United States Citizenship and Immigration Services - USCIS) in den Vereinigten Staaten einreichen.

Anmerkung: Das Gesuch kann nur bei USCIS in den Vereinigten Staaten eingereicht werden, nicht beim Büro des Ministeriums für innere Sicherheit (Einwanderung) in diesem Konsulat.

Was geschieht mit dem genehmigten Antrag?

Das genehmigte Einwanderungsgesuch wird zur weiteren Bearbeitung an das National Visa Center (NVC) in New Hampshire übersandt, bevor es an das für den Wohnort des/der Verlobten zuständige Konsulat weitergeleitet wird.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Die Bearbeitungszeit ist von den individuellen Umständen eines jeden Antragsstellers abhängig. Bei Einreichen des Einwanderungsgesuch auf Formular I-129F beim USCIS sollte Ihr/e Verlobte/r die Bearbeitungszeit erfragen.

Anmerkung: Der Bearbeitungsstand eines Antrags kann online auf der Website von USCIS eingesehen werden.

Kinder

Kinder unter 21 Jahren leiten ihren Einwanderungsstatus von dem Einwanderungsgesuch für Verlobte ab, das im Namen Ihres Elternteils eingereicht wurde. Sie müssen hierfür im Gesuch namentlich genannt werden. Handelt es sich bei dem US-Staatsangehörigen um den/die leibliche/n Mutter/Vater des Kindes, so hat das Kind möglicherweise Anspruch auf die US-Staatsangehörigkeit und kann einen US-Pass beantragen.

Das Büro für Staatsbürgerschafts- und Einwanderungsangelegenheiten (USCIS) kann dem Inhaber des Verlobtenvisums vor der Eheschließung eine Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung in den Vereinigten Staaten erteilen. Diese Genehmigung müssen Sie unter Verwendung von Formular I-765 nach Ihrer Ankunft in den Vereinigten Staaten bei dem für Ihren Wohnort in den Vereinigten Staaten zuständigen USCIS-Service Center beantragen. Fragen zur Arbeitserlaubnis bitten wir direkt an USCIS richten.

Quelle: Diplomatische Vertretungen der USA in Deutschland

 

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